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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
a.  Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese nachstehenden Bedingungen zugrunde.
b.  Bei abweichenden oder ergänzenden Bestimmungen ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung oder Zustimmung von kerena erforderlich
c.  Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Käufers/Kunden erlangen nur insoweit Geltung, als sie mit den hier vorliegenden Bedingungen übereinstimmen. Abweichende Bedingungen erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie von kerena schriftlich gebilligt wurden.
d.  Nebenabredungen, Änderungen und Ergänzungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Das gleiche gilt bei Zusicherung von Eigenschaften.
e.  Technische Änderungen, die durch Neuerungen, Weiterentwicklung und Verbesserung durch kerena oder deren Lieferanten notwendig werden, sind vorbehalten.

2. Angebote/AB´s
a.  Alle schriftlichen Angebote sind freibleibend.
b.  Die den Angeboten beigefügten Konzeptansätze, Detailpläne oder Timings sind nur verbindlich, wenn sie im Angebote ausdrücklich als verbindliche bezeichnet sind.
c.  Die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die schriftliche Bestätigung des Angebots als Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrags maßgebend.
d. Einem mündlich erteilten Kundenauftrag erfolgt nur auf Kundenwunsch eine schriftliche Bestätigung. Ein mündlicher Kundenauftrag ist bindend für beide Parteien.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die Preise verstehen sich rein netto und basieren auf dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
b.  Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

c.  Falls nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen sofort innerhalb von 7 Tagen und ohne Abzug zahlbar.

d.  Werden Zahlungstermine nicht eingehalten oder Zahlungen eingestellt oder Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, werden alle noch offen stehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf eventuell vereinbarte Fristen sofort zur Zahlung fällig.
e.  kerena ist in diesem Fall berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung von den die Forderungen betreffenden Aufträgen/Verträgen zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin entstandenen Kosten bzw. den bis dahin entstandenen Schaden zu ersetzen.

4. Lieferung / Liefertermine

a.  Fertigstellungs-/Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden.

b.  Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von kerena liegen, verlängert sich die Frist entsprechend.

c.  Der Auftraggeber kann im Falle des Lieferverzugs nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Neben dem Rücktrittsrecht und gegebenenfalls einem Minderungsrecht stehen dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche nur zu, wenn die Unmöglichkeit der Leistung von kerena wenigstens grob fahrlässig verursacht worden und eine Nachfrist von zumindest sechs Wochen fruchtlos abgelaufen ist. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind auf maximal auf 10 % des Gesamt-Auftragswerts, beschränkt.

d.  Eine weitergehende Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

e.   kerena ist zur Teillieferung berechtigt. Teillieferungen gelten als selbständige Lieferung.

f. Falls nach einer mündlichen Absprache/einer schriftlichen AB auf Kundenversagen hin eine Fertigstellung/Ausführung nicht erfolgen kann (und bereits nachweisbare Vorarbeit von kerena geleistet wurde), ist eine angemessene Aufwandsentschädigung fällig.

5. Eigentumsvorbehalt und Rechte

a.  kerena behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und Erfüllung aller sonstigen bestehenden Forderungen vor.

b.  Eine Verarbeitung oder Bearbeitung der kerena gelieferten Leistungen/Produkte erfolgt für diese, ohne dass kerena hieraus Verbindlichkeiten entstehen.

c.  Die Liefergegenstände dürfen vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

 

6. Gewährleistung

a.  kerena gewährleistet, daß die gelieferten Leistungen/ Produkte zum Zeitpunkt des Einsatzes/der Implementierung dem zugrunde liegenden Auftrag entsprechend gestaltet/gefertigt sind.

b.  Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Kalendertagen nach Übergabe/Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

c.  Der Auftraggeber hat die gerügten Produkte/Leistungen zurückzusenden bzw. kerena zur Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge hat kerena die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung

d.  Der Besteller gewährt kerena die zur etwaigen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach billigem Ermessen notwendige Zeit.

e.  Eine Gewähr wird grundsätzlich nicht bei Fehlern übernommen, die durch unsachgemäße Verwendung, Veränderung, Veränderung der Systemumgebung, Betrieb oder Pflege des Produktes sowie nachweislich unvollständigen Informationen etwa über Systemumfeld und Einsatzgegebenheiten entstanden sind.

f.  Die Gewährleistungsfrist beträgt die gesetzlich üblichen 24 Monate ab Übergabe/Lieferung des Produktes beim Auftraggeber.

 

7. Schadensersatzansprüche

a.  Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, können gegen kerena und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur im Falle des Vorliegens von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder des nachweislichen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden.

b) Dies gilt insbesondere auch für indirekte Folgeschäden.

 

8. Urheber- und gewerbliche Schutzrechte

a.  Generell behält kerena alle Rechte an von ihr entwickelten Konzepten und Ideen (Bsp: Homepage) sofern der Auftrag und die Auftragsbestätigung nicht eine entsprechende Veräußerung dieser Rechte ausdrücklich vorsehen (Bsp: Logos).

b.  Kopien dürfen nur für Sicherungszwecke oder zur Fehlersuche angefertigt werden.

c.  Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verletzung gewerblicher Schutzrechte bestehen nicht.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a.  Als Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen wird Gschwend-Horlachen vereinbart.

b.  Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Schwäbisch Gmünd.


10. Anwendbares Recht

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem bezweckten Erfolg und dem wirtschaftlichen Zweck entspricht.


Stand: Oktober 2005